Naherholung

Naherholungsgebiete sind üblicherweise nicht bebaute Gebiete in der Nähe von Großstädten oder Ballungsgebieten, die wegen ihrer Bedeutung für die Erholung und Freizeitgestaltung der Bevölkerung bekannt sind. So werden zum Beispiel Wälder, Seenlandschaften oder Sportflächen als Naherholungsgebiete bezeichnet. Das Naherholungsgebiet besitzt jedoch nicht zwangsläufig den Status eines Naturschutzgebietes.
Bereits ein kleiner See in der Nähe kann für eine städtische Region die Funktion eines Naherholungsgebiets haben.

In der Gemarkung Mörsch können Sie ausgewiesene Bereiche für eine Naherholung vorfinden.

 


Weitere Informationen zu unseren Naherholungsbereichen

» Landschaftsschutzgebiet Kräppelweiher  
» Mörscher Binnendamm  
» Rad-/Wanderweg Rheindamm  
» Hofgut Petersau  
   Renaturierung Mörschbach